Kunden Bonusprogramm ab 2024

Seit 1997 fördern wir im Rahmen des EnergieSparPaketes Maßnahmen, die Bürgerinnen und Bürger aus der Bordesholmer Region dabei unterstützen, ihren Beitrag zur Reduzierung des weltweiten CO2-Austosses zu leisten.

Seit 2018 führen wir das EnergieSparPaket unter dem Namen "Kunden Bonusprogramm" weiter. Die Energiewende kann nur gelingen, wenn wirklich jeder seinen Beitrag dazu leisten und dort Energie spart und/oder umweltfreundlich erzeugt, wo immer es möglich ist. Deshalb sind die kommunalen Versorgungsbetriebe seit Jahren Vorreiter in Sachen Klimaschutz und Energiesparen.

Das aktuelle Kunden Bonusprogramm finden sie hier:

Möchten Sie einen Zuschuss beantragen, senden Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Post an Versorgungsbetriebe Bordesholm GmbH, Bahnhofstraße 13, 24582 Bordesholm, per Mail an vertrieb@vb-bordesholm-gmbh.de oder per Fax an 04322-6977-13

Kunden Bonusprogramm 2024 jetzt digital beantragen

Boni im Ökostrom-Bereich (Brutto-Summen):

 A1. Kostenloses Ausleihen von Messgeräten

zur Erfassung des Stromverbrauches einzelner Geräte.

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 Ausleihen von Elektroautos (für Probefahrten)

 A2. Kauf einer Photovoltaik-Anlage

Neben der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird ein Zuschuss auf den Kauf einer Photovoltaik-Anlage von 100,- € je installierter kWp elektrischer Leistung gewährt. Einen Zuschuss gibt es für Anlagen bis maximal 5 kWh. Die Leistung der Anlage muss mindestens 800 kWh/a je kWp installierte Leistung betragen. Die Zuschusssumme der VBB ist zusammen mit Punkt „A3“ und „B1“ auf insgesamt 34.000,- € für 2024 begrenzt. Der Zuschuss ist gebunden an eine mindestens 5-jährige Stromlieferung durch den Energievertrieb der VBB für das betroffene, geförderte Objekt.

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 A3. Kauf einer Photovoltaik-Anlage mit kombinierter Batteriespeicheranlage

Neben der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird ein Zuschuss auf den Kauf einer Photovoltaik-Anlage mit kombinierter Batteriespeicheranlage von 150,- € je installierter kWp elektrischer Leistung gewährt. Mit einer Batteriespeicheranlage lässt sich der Eigenverbrauch z.B. von Ihrer Photovoltaik-Anlage, deutlich erhöhen. Dies ist vor allem bei Neuanlagen und bei alten Anlagen, bei denen die EEG-Förderung ausläuft, von großem Vorteil. So können Sie neu oder auch weiterhin Geld in Ihrer Stromrechnung einsparen. Außerdem helfen Sie uns beim Aufbau einer sicheren Stromversorgung für Bordesholm und Sie werden in weiten Teilen zum Strom-Selbstversorger. Einen Zuschuss gibt es für Anlagen bis maximal 5 kWh. Die Leistung der Anlage muss mindestens 800 kWh/a je kW installierte Leistung betragen. Die Auszahlung erfolgt jeweils NACH Fertigstellung der jeweiligen Anlage in der Reihenfolge der fertig gestellten Anlagen. Die Zuschussbeantragung allein sichert noch nicht die Auszahlung bzw. deren Reihenfolge. Die Zuschusssumme der VBB ist zusammen mit Position „A2“ und „B1“ auf insgesamt 34.000,- € für 2024 begrenzt. Der Zuschuss ist gebunden an eine mindestens 5-jährige Stromlieferung durch den Energievertrieb der VBB für das betroffene, geförderte Objekt.

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 A4. Nachträglicher Einbau einer neuen Batteriespeicheranlage

Beim Kauf einer neuen Batteriespeicheranlage, bei bereits vorhandener PV-Anlage, für den Heimbetrieb wird ein einmaliger Zuschuss von 10 % auf den Kaufpreis, maximal jedoch 400 € je Anlage und Haushalt gewährt.
Der Zuschuss ist gebunden an eine mindestens 5-jährige Stromlieferung durch den Energievertrieb der VBB. Die Zuschusssumme der VBB ist für diesen Punkt 4 auf insgesamt 4.000,- € für 2024 begrenzt.

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 A5. Kauf oder Leasing von Elektroautos (100% Elektro, kein Hybrid)

Beim Kauf eines Elektroautos wird ein einmaliger Zuschuss von 5 % auf den Brutto-Kaufpreis, maximal jedoch 500,- € je Kunde gewährt.
Beim Leasing eines Elektroautos wird ein einmaliger Zuschuss von 5 % auf die gesamten monatlichen Leasingraten des jeweiligen Leasingvertrages, maximal jedoch 500,- € je Kunde gewährt. Die Laufzeit des Leasingvertrages muss mindestens 2 Jahre betragen. Der Zuschuss von VBB für den Kauf und das Leasing kann nur alle 5 Jahre, einmalig je Kunde erfolgen.
Dieser Bonus gilt unabhängig von Zuschüssen oder Förderungen Dritter. Die unter diesem Punkt genannten Zuschüsse sind gebunden an eine mindestens 5-jährige Stromlieferung durch den Energievertrieb der VBB und zusätzlich den Abschluss eines VBB-e-mobility-Stromlieferungsvertrages. Mit einem VBB-e-mobility Stromliefervertrag haben Sie die Möglichkeit, anbieterübergreifend in ganz Europa an den über die Hubject-eRoaming Plattform angeschlossenen Stationen zu laden. Die Zuschusssumme der VBB ist für diesen Punkt auf insgesamt 10.000,- € für 2024 begrenzt.
Zusätzlich können Sie eine VBB Wallbox, mit bis zu 22 KW Ladeleistung, zum Vorzugspreis erwerben. Die Preise dazu erhalten Sie auf Anfrage. Die Installation muss vom Fachbetrieb durchgeführt und die Kosten vom Kunden getragen werden.

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 A6. Kauf eines Wasserstoff-Autos

Beim Kauf eines Wasserstoffautos wird ein einmaliger Zuschuss von 5 % auf den Brutto-Kaufpreis, maximal jedoch 500,- € je Kunde gewährt. Der Zuschuss von VBB für den Kauf kann nur alle 5 Jahre, einmalig je Kunde erfolgen. Der Zuschuss ist gebunden an eine mindestens 5-jährige Stromlieferung durch den Energievertrieb der VBB. Die Zuschusssumme der VBB ist zusammen mit Position "A5" auf insgesamt 10.000,- € für 2024 begrenzt.

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 A7. Kauf eines Elektrofahrrades oder eines E-Scooters

Beim Kauf eines neuen Elektrofahrrades/E-Scooters wird ein einmaliger Zuschuss von 5 % auf den Brutto-Kaufpreis, maximal jedoch 100,- € je E-Bike gewährt. Pro Haushalt werden maximal 2 E-Bikes gefördert. Der Zuschuss ist gebunden an eine mindestens 3-jährige Stromlieferung durch den Energievertrieb der VBB. Die Zuschusssumme der VBB ist für diese Position auf insgesamt 3.000,- € für 2024 begrenzt. Der Zuschuss kann nur einmalig, alle 5 Jahre, je Kunde erfolgen.

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 A8. Kauf von energieeffizienter Beleuchtung (LED Beleuchtung)

Beim Kauf von LED-Beleuchtung oder Umstellung auf LED-Beleuchtung erhalten Strom-Kunden der VBB einen einmaligen Zuschuss von 50 % auf den Kaufpreis der Leuchtmittel, maximal jedoch 100,- € je Haushalt. Als Kaufbeleg ist eine Kopie der Rechnung (auch mehrere Teilrechnungen in einem Kalenderjahr sind möglich) für die LED-Beleuchtung bei der VBB einzureichen. Der Zuschuss ist gebunden an eine mindestens 3-jährige Stromlieferung durch den Energievertrieb der VBB. Die Zuschusssumme der VBB ist für diese Position auf insgesamt 1.500,- € für 2024 begrenzt.

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 A9. Kauf von energieeffizienten Haushaltsgeräten

Beim Kauf von Haushaltskühlgeräten, -spülmaschinen und/ oder -waschmaschinen (keine Trockner) der Energieeffizienzklasse A bis C, erhalten Stromkunden der VBB einen Zuschuss in Höhe von 10 % je Gerät und maximal 100,- € je Haushalt. Der Zuschuss ist gebunden an eine mindestens 3-jährige Stromlieferung durch den Energievertrieb der VBB. Die Zuschusssumme der VBB ist für diese Position auf insgesamt 2.000,- € für 2024 begrenzt.

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 A10. Kauf einer Geothermie-Wärmepumpen-Anlage / Luft- Wärmepumpen-Anlage

Beim Kauf einer Geothermie-Wärmepumpen-Anlage bzw. Luft-Wärmepumpen-Anlage erhalten Stromkunden der VBB einen Zuschuss von 1.000,- € je Objekt. Die Zuschusssumme der VBB ist auf insgesamt 10.000,- € für 2024 begrenzt. Der Zuschuss ist gebunden an eine mindestens 5-jährige Stromlieferung durch die VBB GmbH für das betroffene, geförderte Objekt.

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 A11. Kauf von Tablet oder Laptop bei Einbau eines iMsys

Stromkunden, die vom Messstellenbetreiber mit einer intelligenten Messeinrichtung (iMSys) ausgestattet wurden, können bei der Anschaffung eines Tablets oder Laptops einen einmaligen Zuschuss von 20 % auf den Kaufpreis, maximal jedoch 100 € je Kunde erhalten. Gefördert wird nur ein Gerät pro Haushalt/Kunde und Jahr.

Der Zuschuss ist gebunden an eine 3-jährige Stromlieferung durch den Energievertrieb der VBB. Die Zuschusssumme der VBB ist für diese Position auf insgesamt 500,- € für 2024 begrenzt.

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Boni im Erdgas-Bereich (Brutto-Summen):

 B1. Kauf von Solarkollektor-Anlagen

Beim Kauf einer Solarkollektor-Anlage für die Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung aus Sonnenwärme erhalten Gaskunden sowie Strom-Wärmepumpenkunden der VBB einen Zuschuss von 200,- € je Netto-qm (die geförderte Kollektorfläche je Anlage wird auf 5 Netto-qm begrenzt). Die Zuschusssumme der VBB ist zusammen mit Position „A2“ und „A3“ dieses Kunden Bonusprogramms auf insgesamt 34.000,- € für 2024 begrenzt. Der Zuschuss ist gebunden an eine mindestens 5-jährige Gaslieferung durch den Energievertrieb der VBB für das betroffene, geförderte Objekt.

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 B2. Kauf eines Brennstoffzellen-Heizgerätes

Beim Kauf eines Brennstoffzellen-Heizgerätes erhalten Gaskunden der VBB einen Zuschuss in Höhe von 500,- € je Gebäude/Objekt. Weitere Informationen erhalten Sie im Vertrieb der VBB. Die Auszahlung erfolgt jeweils NACH Fertigstellung der jeweiligen Anlage. Die Zuschusssumme der VBB ist auf insgesamt 1.000,- € für 2024 begrenzt. Der Zuschuss ist gebunden an eine mindestens 5-jährige Gaslieferung durch die VBB für das betroffene, geförderte Objekt.

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 B3. Bonus für eine Wärmebild-Befahrung (Thermographie)

Für die Befahrung der Immobilie mit einer Wärmebild- oder Infrarotkamera erhalten Kunden einen Bonus in Höhe von einmalig 100,- €. Der Bonus ist gebunden an eine mindestens 3-jährige Gas- bzw. Wärmelieferung durch die VBB. Die Auszahlung erfolgt jeweils NACH Fertigstellung der Aufnahme.
Die Bonussumme der VBB ist auf insgesamt 500,- € für 2024 begrenzt.

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Boni für Energiesparmaßnahmen (Brutto Summen):

 C1. Hydraulischer Abgleich Ihrer Heizungsanlage

Für einen hydraulischen Abgleich Ihrer Heizungsanlage, der von einem Fachbetrieb durchgeführt wurde, erhalten Gaskunden oder Wärmekunden der VBB einen Zuschuss von 30 % auf die Gesamtrechnung, jedoch maximal 300 € je Objekt. Der Zuschuss ist gebunden an eine mindestens 3-jährige Gas- oder Wärmelieferung durch die VBB für das betroffene Objekt. Als Nachweis ist eine Rechnung des Fachbetriebes in Kopie vorzulegen.
Die Zuschusssumme der VBB ist auf insgesamt 1.000,- € für 2024 begrenzt.

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 C2. Isolierung Heizungsrohre

Für die Isolierung der Heizungsrohre Ihrer Heizungsanlage erhalten Gas- und Wärmekunden der VBB einen Zuschuss von 30 % auf die Gesamtrechnung, jedoch maximal 200,- €. Der Zuschuss ist an eine mind. 3-jährige Gas- oder Wärmelieferung durch die VBB gebunden. Als Nachweis ist eine Rechnung in Kopie vorzulegen.
Die Zuschusssumme der VBB ist auf insgesamt 1.000,- € für 2024 begrenzt.

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 C3. Austausch von Heizkörper-Ventilen auf (intelligente) Energiespar-Ventile

Für den Austausch von alten Heizkörperventilen auf Energiesparventile (eventuelle auch intelligent) erhalten Gas- und Wärmekunden der VBB einen Zuschuss von 30 % auf die Gesamtrechnung, jedoch maximal 200,- €. Der Zuschuss ist an eine mind. 3-jährige Gas- oder Wärmelieferung gebunden. Als Nachweis ist eine Rechnung in Kopie vorzulegen.
Die Zuschusssumme der VBB ist auf insgesamt 1.000,- € für 2024 begrenzt.

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 C4. Kauf eines Energiesparduschkopfes

Beim Kauf und Austausch eines Energiesparduschkopfes erhalten Gas- und Wärmekunden der VBB einen Zuschuss in Höhe von 50 % auf den Kaufpreis, maximal jedoch 50,- € je Haushalt. Als Kaufbeleg ist eine Kopie der Rechnung einzureichen. Der Zuschuss ist gebunden an eine mind. 3-jährige Gas- oder Wärmelieferung durch VBB.
Die Zuschusssumme der VBB ist für diese Position auf insgesamt 500,- € für 2024 begrenzt.

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