FAQ
Zuletzt aktualisiert am 28.08.2017 von VBB-Team.
Bei Übernahme der Rufnummer schickt die VBB Ihre Kündigung mit dem Anbieterwechselformular an den bisherigen Anbieter. Dies gilt allerdings nur für den bisherigen Telefonvertrag und alle am Telefonvertrag hängenden Verträge (z.B. Internet). Bestehende TV-Verträge, Serviceverträge, Mietverträge oder ähnliche müssen ggf. separat gekündigt werden. Die Kündigung gegenüber dem alten Anbieter wird in der Regel erst dann ausgesprochen, wenn der fertige HA mit dem Glasfasernetz verbunden ist.
Zuletzt aktualisiert am 30.05.2017 von VBB-Team.
Ist einfach und unkompliziert möglich und erfolgt ebenfalls über das standardisierte Anbieterwechselformular (siehe oben).
Zuletzt aktualisiert am 30.05.2017 von VBB-Team.
Sie müssen zu keinem Zeitpunkt zwei Telefon- und Internetverträge bezahlen, da unsere Leistungen erst beginnen, wenn Ihr Altvertrag endet.