Aktuelles
Hier erhalten Sie von uns alle wichtigen Informationen und Mitteilungen rund um die Versorgungsbetriebe Bordesholm GmbH. Als kommunaler Energieversorger liegen uns der direkte Kontakt und die Kommunikation mit unseren Kunden sehr am Herzen. Wir sind Ansprechpartner vor Ort und schaffen so Transparenz in allen Unternehmensbereichen. Ob mit unserem "Energiemobil" bei Veranstaltungen und Festen, telefonisch über unseren Kundenservice oder persönlich bei einem Besuch in unseren Geschäftsräumen in der Bahnhofstraße 13. Bei uns sind Sie immer willkommen und wir sind dankbar wenn Sie uns beim Erreichen unserer Ziele unterstützen.
Überprüfung des Gasrohrnetzes vom 06.10.-19.12.2025
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
in den Gemeinden Brügge, Mühbrook, Schmalstede, Wattenbek und Bordesholm findet vom 06.10.2025 bis 19.12.2025 eine Begehung des Gasrohrnetzes statt (Hauptleitung in der Strasse und Hausanschlussleitung auf Ihrem Grundstück), um dieses nach den gesetzlichen Anforderungen auf Dichtigkeit zu überprüfen.
Die Firma SEWERIN wurde von uns damit beauftragt, diese Arbeiten durchzuführen. Der Mitarbeiter kann sich selbstverständlich ausweisen. Im Interesse einer reibungslosen und sicheren Gasversorgung bitten wir Sie, dem Mitarbeiter der Firma SEWERIN den Zugang zu Ihrem Grundstück zu gewähren. Es entstehen für Sie keine Kosten. Bei Rückfragen wählen Sie bitte die Tel.-Durchwahl (04322) 6977-15 oder -31.
Ihr Service-Team vor Ort
Versorgungsbetriebe Bordesholm GmbH
Neue Fristen bei An-, Abmeldungen und beim Lieferantenwechsel
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue, von der Bundesnetzagentur beschlossene, Regelungen in Kraft.
Laut § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gilt ab diesem Zeitpunkt eine 24-Stunden-Frist für An-, Ab- und Ummeldungen eines Stromvertrages.
Für Sie als Kunden bedeutet der 24-Stunden-Lieferantenwechsel, dass Sie Ihren Anbieter werktags innerhalb von 24 Stunden wechseln können – vorausgesetzt, die vertraglichen Bedingungen erlauben dies.
Bislang galt bei Umzügen für An- und Abmeldungen des Stromvertrages durch den Energielieferanten eine Frist von sechs Wochen rückwirkend. Dies wird ab dem 06. Juni 2025 nicht mehr möglich sein. Umzüge können ab diesem Zeitpunkt nur noch tagesaktuell oder in die Zukunft durchgeführt werden.
Eventuelle Zuordnungslücken werden durch die Ersatz- oder Grundversorgung geschlossen.
WICHTIG:
Teilen Sie uns Ihren Umzug so früh wie möglich mit. Eine frühzeitige Mitteilung stellt sicher, dass Ihr Stromvertrag rechtzeitig umgestellt werden kann.
Wenn Ihr Einzug nicht rechtzeitig gemeldet wird, kann die Anmeldung bei Ihrem gewünschten Lieferanten möglicherweise nicht fristgerecht erfolgen (in diesem Fall werden Sie vorübergehend vom örtlichen Grundversorger zu den Allgemeinen Preisen beliefert, bis der Wechselprozess abgeschlossen ist).