Aktuelles
Hier erhalten Sie von uns alle wichtigen Informationen und Mitteilungen rund um die Versorgungsbetriebe Bordesholm GmbH. Als kommunaler Energieversorger liegen uns der direkte Kontakt und die Kommunikation mit unseren Kunden sehr am Herzen. Wir sind Ansprechpartner vor Ort und schaffen so Transparenz in allen Unternehmensbereichen. Ob mit unserem "Energiemobil" bei Veranstaltungen und Festen, telefonisch über unseren Kundenservice oder persönlich bei einem Besuch in unseren Geschäftsräumen in der Bahnhofstraße 13. Bei uns sind Sie immer willkommen und wir sind dankbar wenn Sie uns beim Erreichen unserer Ziele unterstützen.
Wasserrohrnetzspülung in Wattenbek in Zusammenarbeit mit der VBB

Öffentliche Bekanntgabe der Preisanpassungen für Strom und Gas in der Grundversorgung
Preissenkung der Grund- und Ersatzversorgung Strom zum 01.01.2024 (Eintarif)
Im Krisenjahr 2022 haben Ihre VBB den extrem günstigen Strompreis bis zum Jahresende halten können. Für das Jahr 2023 mussten diese dann aber bereits krisenbedingt auf das neu vorherrschende Preisniveau angepasst werden, was zu einer erheblichen Preiserhöhung geführt hat. Durch die mittlerweile wieder gefallenen Handelspreise für Strom konnten wir günstigere Einkaufskonditionen für das Lieferjahr 2024 erzielen. Daher senken wir unsere Tarife der Grund- und Ersatzversorgung zum 01.01.2024 im Arbeitspreis wieder erheblich um 10,432 ct/kWh brutto.
Im Eintarif sinkt daher der Arbeitspreis von 53,04 ct/kWh auf 42,61 ct/kWh brutto (inkl. 19 % MwSt.).
Beispielsweise zahlt ein Haushalt mit einem Jahresstromverbrauch von 3.500 kWh 30,43 € weniger im Monat inkl. 19% MwSt.
Sie erhalten weiterhin, wie bereits seit dem 01.01.2009, ausschließlich Ökostrom in allen Tarifen.
Die Voraussetzungen für die Änderungen der allgemeinen Preise ergeben sich aus den §§ 5 und 5a Strom GVV. Sie können den Grundversorgungsvertrag aufgrund der Änderung der allgemeinen Preise ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen. Änderungen der allgemeinen Preise werden ihnen gegenüber nicht wirksam, wenn sie bei einer Kündigung des Grundversorgungsvertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch einen entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweisen.
Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht über die Änderungen aller Strompreisbestandteile zum 01.01.2024 gegenüber 2023.
Die im Strompreis enthaltenen Preisbestandteile haben sich wie folgt geändert, wodurch eine Preissenkung in der oben genannten Höhe möglich ist (vgl. www.netztransparenz.de):
Änderungen Strompreisbestandteile netto | bis 31.12.2023 | ab 01.01.2024 | Differenz |
---|---|---|---|
KWK-Umlage | 0,357 ct/kWh | 0,275 ct/kWh | -0,082 |
Umlage nach § 19 StromNEV | 0,417 ct/kWh | 0,403 ct/kWh | -0,014 |
Umlage nach § 17f EnWG (Offshore-Netzumlage) | 0,591 ct/kWh | 0,656 ct/kWh | +0,065 |
Stromsteuer | 2,05 ct/kWh | 2,05 ct/kWh | 0,000 |
Konzessionsabgabe | 1,32 ct/kWh | 1,32 ct/kWh | 0,000 |
Zwischensumme Umlagen | -0,031 | ||
Netzentgelte Arbeitspreis | 12,3 ct/kWh | 12,54 ct/kWh | +0,24 |
Versorgeranteil: Energiebeschaffung, Vertriebskosten, Regelenergie, Ökostromnachweis | 27,54 ct/kWh | 18,565 ct/kWh | -8,975 |
Änderung Gesamt in ct/kWh netto | -8,766 | ||
Änderung Gesamt in ct/kWh brutto | -10,432 |
Preissenkung der Grund- und Ersatzversorgung Strom zum 01.01.2024 (Zweitarif)
Im Krisenjahr 2022 haben Ihre VBB den extrem günstigen Strompreis bis zum Jahresende halten können. Für das Jahr 2023 mussten diese dann aber bereits krisenbedingt auf das neu vorherrschende Preisniveau angepasst werden, was zu einer erheblichen Preiserhöhung geführt hat. Durch die mittlerweile wieder gefallenen Handelspreise für Strom konnten wir günstigere Einkaufskonditionen für das Lieferjahr 2024 erzielen. Daher senken wir unsere Tarife der Grund- und Ersatzversorgung zum 01.01.2024 im Arbeitspreis wieder erheblich um 10,432 ct/kWh brutto.
Im Zweitarif sinkt daher der Arbeitspreis HT von 54,41 ct/kWh auf 43,98 ct/kWh brutto und der Arbeitspreis NT von 44,35 ct/kWh auf 33,92 ct/kWh brutto.
Beispielsweise zahlt ein Haushalt mit einem Jahresstromverbrauch von 3.500 kWh 30,43 € weniger im Monat inkl. 19% MwSt.
Sie erhalten weiterhin, wie bereits seit dem 01.01.2009, ausschließlich Ökostrom in allen Tarifen.
Die Voraussetzungen für die Änderungen der allgemeinen Preise ergeben sich aus den §§ 5 und 5a Strom GVV. Sie können den Grundversorgungsvertrag aufgrund der Änderung der allgemeinen Preise ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen. Änderungen der allgemeinen Preise werden ihnen gegenüber nicht wirksam, wenn sie bei einer Kündigung des Grundversorgungsvertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch einen entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweisen.
Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht über die Änderungen aller Strompreisbestandteile zum 01.01.2024 gegenüber 2023.
Die im Strompreis enthaltenen Preisbestandteile haben sich wie folgt geändert, wodurch eine Preissenkung in der oben genannten Höhe möglich ist (vgl. www.netztransparenz.de):
Strompreisbestandteile netto | bis 31.12.2023 | ab 01.01.2024 | Differenz |
---|---|---|---|
KWK-Umlage | 0,357 ct/kWh | 0,275 ct/kWh | -0,082 |
Umlage nach § 19 StromNEV | 0,417 ct/kWh | 0,403 ct/kWh | -0,014 |
Umlage nach § 17f EnWG (Offshore-Netzumlage) | 0,591 ct/kWh | 0,656 ct/kWh | +0,065 |
Stromsteuer | 2,05 ct/kWh | 2,05 ct/kWh | 0,000 |
Konzessionsabgabe HT | 1,32 ct/kWh | 1,32 ct/kWh | 0,000 |
Konzessionsabgabe NT | 0,61 ct/kWh | 0,61 ct/kWh | 0,000 |
Zwischensumme Umlagen | -0,031 | ||
Netzentgelte Arbeitspreis | 12,3 ct/kWh | 12,54 ct/kWh | +0,24 |
Versorgeranteil: Vertrieb, Beschaffung, Regelenergie, Ökostromnachweis (HT) | 28,69 ct/kWh | 19,715 ct/kWh | -8,975 |
Versorgeranteil: Vertrieb, Beschaffung, Regelenergie, Ökostromnachweis (NT) | 20,95 ct/kWh | 11,975 ct/kWh | -8,975 |
Änderung Gesamt in ct/kWh netto | -8,766 | ||
Änderung Gesamt in ct/kWh brutto | -10,432 |
Gaspreiserhöhung für alle Tarife der Allgemeinen Grund- und Ersatzversorgung zum 01.01.2024
Trotz der extrem gestiegenen Gashandelspreise konnten wir über einen frühzeitigen Energieeinkauf für das Lieferjahr 2022 und 2023 während der Energiekrise unsere Gaspreise für alle unsere Kunden auf einem extrem niedrigen Niveau halten. Insgesamt sind die Gashandelspreise im Vergleich zu den Krisenjahren wieder gesunken, jedoch nicht wieder auf das Preisniveau unseres Gaseinkaufes für die Lieferjahre 2022 und 2023. Daher müssen jetzt auch wir unsere Gaspreise auf das aktuelle, neue Marktniveau anpassen und erhöhen unsere Arbeitspreise der Allgemeinen Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas zum 01.01.2024 um 4,209 ct/kWh brutto (= 3,933 ct/kWh netto). In der 2. Tabelle finden Sie alle vollständigen Tarife der Allgemeinen Grund- und Ersatzversorgung im Vergleich bis 31.12.2023 und ab 01.01.2024. Die Grundpreise bleiben stabil.
Die erforderliche Preisanpassung ergibt sich aus den, im Erdgaspreis enthaltenen Preisbestandteilen, welche sich von 2023 auf 2024 wie folgt ändern (vgl. www.tradinghub.eu):
Änderungen der Gaspreisbestandteile netto | 2023 | 2024 | Differenz |
---|---|---|---|
Bilanzierungsumlage für SLP für Marktgebiet THE | 0,570 ct/kWh | 0,000 ct/kWh | -0,570 |
Speicherumlage nach §35e EnWG | 0,145 ct/kWh | 0,145 ct/kWh | 0,000 |
Netzentgelte Arbeitspreis im Gasnetz der VBB GmbH | 1,246 ct/kWh | 1,269 ct/kWh | +0,023 |
Konzessionsabgabe für Kochen und Warmwasser | 0,510 ct/kWh | 0,510 ct/kWh | 0,000 |
Konzessionsabgabe sonstige Tariflieferung | 0,220 ct/kWh | 0,220 ct/kWh | 0,000 |
CO2-Preis nach BHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) | 0,544 ct/kWH | 0,725 ct/kWh | +0,181 |
Energiebeschaffung und Vertrieb | +4,299 | ||
Änderung Gesamt in ct/kWh netto | +3,933 | ||
Änderung Gesamt in ct/kWh brutto | +4,209 |
Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem beispielhaften Jahresgasverbrauch von 15.000 kWh, zahlt 52,61 € mehr im Monat inkl. jeweils aktuell gültiger MwSt. (derzeit 7%).
Die Voraussetzungen für die Änderungen der allgemeinen Preise ergeben sich aus den §§ 5 und 5a Gas GVV. Sie können den Grundversorgungsvertrag aufgrund der Änderung der allgemeinen Preise ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen. Änderungen der allgemeinen Preise werden ihnen gegenüber nicht wirksam, wenn sie bei einer Kündigung des Grundversorgungsvertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch einen entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweisen.
Preise der Allgemeinen Gasversorgungstarife der Grund- und Ersatzversorgung gemäß GasGVV der Versorgungsbetriebe Bordesholm GmbH
Bis 31.12.2023 | Neu ab 01.01.2024 | |||
---|---|---|---|---|
netto** | brutto* | netto** | brutto* | |
Kleinverbrauchertarif (bis 1.661 kWh | ||||
Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis [ct/kWh] | 11,205 | 11,989 | 15,138 | 16,198 |
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Monat | 2,07 € | 2,22 € | 2,07 € | 2,22 € |
Grundpreistarif I (ab 1.662 kWh) | ||||
Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis [ct/kWh] | 8,062 | 8,626 | 11,995 | 12,835 |
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Monat | 7,50 € | 8,03 € | 7,50 € | 8,03 € |
Grundpreistarif II (ab 8.903 kWh) | ||||
Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis [ct/kWh] | 7,722 | 8,263 | 11,655 | 12,471 |
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Monat | 10,00 € | 10,70 € | 10,00 € | 10,70 € |
Grundpreistarif III (ab 127.000 kWh) | ||||
Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis [ct/kWh] | 7,582 | 8,113 | 11,515 | 12,321 |
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Monat | 25,00 € | 26,75 € | 25,00 € | 26,75 € |
* brutto = inkl. jeweils aktuell gültiger MwSt. (derzeit 7%)
**Die Netto-Gaspreise enthalten: Die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb (inklusive Entgelt für die Nutzung des virtuellen Handelspunktes, Konvertierungsentgelt sowie Konvertierungsumlage), die Speicherumlage nach §35e EnWG, die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung des Messstellen- bzw. Netzbetreibers, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die Energiesteuer, die SLP-Bilanzierungsumlage, die Kosten aus dem Kauf von Emissionszertifikaten (CO2-Preis) nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sowie die Konzessionsabgabe.
Die thermische Energie berechnet sich auf Basis des Gasverbrauchs nach DVGW-Arbeitsblatt G 685. Dabei wird das gemessene Betriebsvolumen in das Normvolumen umgerechnet und mit dem Abrechnungsbrennwert multipliziert. Die Umrechnung von Betriebsvolumen auf Normvolumen erfolgt mittels der Zustandszahl (z). Hierbei werden Gasdruck und Gastemperatur zu Normdruck und Normtemperatur ins Verhältnis gesetzt. Der mengengewichtete Durchschnittsbrennwert ergibt sich aus der Multiplikation von Abrechnungsbrennwert und Zustandszahl. Diesen finden Sie auf der Homepage des jeweiligen Netzbetreibers.
Umsatzsteuerabsenkung ab 01.10.2022 für Gas- und Wärmelieferungen
Durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz wird der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz befristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Die Änderung trat am 1. Oktober 2022 in Kraft und entsprechende Anwendungsregeln wurden am 25. Oktober 2022 vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht.
Die VBB GmbH wird 2022 das sogenannte „Stichtagsmodell“ anwenden. Demnach sind für Ablesezeiträume die zu einem Zeitpunkt nach dem 30. September 2022 enden, die Lieferungen des gesamten Ablesezeitraums dem ab 1. Oktober 2022 geltenden Umsatzsteuersatz von 7 Prozent zu unterwerfen. Diese Änderung zu Gunsten unserer Gas- und Wärmekunden werden wir nach den vorstehenden Grundsätzen in der nächsten Endabrechnung im Januar 2023 vornehmen.