Hinweis zu Werbeschreiben über Smart Meter

24.09.2026–30.10.2026

Derzeit erhalten Haushalte in unserem Netzgebiet Werbeschreiben von wettbewerblichen Messstellenbetreibern. Darin wird teilweise ein zeitnaher Einbau von Smart Metern angekündigt oder mit möglichen Einsparungen geworben.

Solche Schreiben sind keine Einbauaufforderung der Versorgungsbetriebe Bordesholm GmbH. Sie werben für das Angebot eines anderen Messstellenbetreibers. Sie müssen daher nicht allein wegen einer darin genannten Frist einen Vertrag abschließen oder einen Einbautermin vereinbaren.

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber führt die VBB GmbH den gesetzlich vorgesehenen Einbau in ihrem Netzgebiet schrittweise nach ihrem Rolloutplan durch. Der Zählerwechsel im Rahmen dieses Rollouts ist für Kundinnen und Kunden kostenlos. Ein Wechsel des Messstellenbetreibers ist grundsätzlich möglich, für den gesetzlich vorgesehenen Einbau durch die VBB jedoch nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie: Ein kostenlos beworbener Einbau bedeutet nicht automatisch, dass auch der Messstellenbetrieb kostenfrei ist. Laufende Entgelte und Vertragsbedingungen können beispielsweise in Fußnoten oder im Kleingedruckten aufgeführt sein.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die VBB.

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