Wie funktionieren die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen?

In Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sind seit Anfang 2022 die Energiepreise vieler Verbraucher bereits stark gestiegen. Bei Ihrer VBB, wie im Näher Dran Artikel vom 19.10.2022 berichtet, jedoch NICHT! Mit dem jüngst verabschiedeten Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz wurden in einem ersten Schritt deutschlandweit Erdgas- und Wärmekunden aus Mitteln des Bundes kurzfristig entlastet. Ab März 2023 sollen dann die Preisbremsen für Strom, Gas- und Fernwärmekunden folgen. Aber wie soll das genau funktionieren?

Der Staat hat geplant, dass Strom-, Gas- und Wärmekunden durch die sog. Preisbremsen entlastet werden sollen. Das zugehörige Gesetz ist am 24.12.2022 in Kraft getreten. Die Preisbremsen sollen vom 01. März 2023 bis zum 30. April 2024 und dabei rückwirkend zum 01. Januar 2023 gelten.

Strompreisbremse

Der Strompreis für private Verbraucher*innen sowie kleine und mittlere Unternehmen (mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 kWh pro Jahr) wird bei 40 ct/kWh brutto, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, begrenzt.

Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des bisherigen, historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Verbraucht man mehr als 80 Prozent des historischen Stromverbrauchs, muss für jede weitere Kilowattstunde der vertraglich vereinbarte Preis voll bezahlt werden.

Der monatliche Abschlag wird voraussichtlich ab März 2023 (Fälligkeit 10.03.2023) automatisiert von uns angepasst, sobald unser Abrechnungssystem entsprechend angepasst werden konnte. Dabei erfolgt auch die Berücksichtigung der rückwirkenden Entlastung der Monate Januar und Februar 2023. Hierüber werden wir Sie gesondert informieren.

Mit der Jahresabrechnung 2023 (im Januar 2024) wird die Entlastung dann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben berechnet und ausgewiesen.

Gas- und Wärmepreisbremse

Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh im Jahr wird der Gaspreis auf 12 ct/kWh brutto begrenzt. Zur Erinnerung: Ihre VBB bleiben im Jahr 2023 mit ALLEN Gastarifen für ALLE Kunden UNTER dem Gaspreisdeckel !

Bei Fernwärmekund*innen wird der Arbeitspreis staatlich auf 9,5 ct/kWh brutto begrenzt.

Dies gilt auch hier für den Basisbedarf von 80 Prozent des bisherigen Gas- und Wärmeverbrauchs. Zur Definition der 80%-Jahresverbrauchsmenge (Basisbedarf) wird dabei die Menge, mit der der Abschlag für September 2022 berechnet wurde, zugrunde gelegt. Verbraucht man mehr als 80 Prozent des bisherigen Gas- und Wärmeverbrauchs, muss für jede weitere Kilowattstunde der vertraglich vereinbarte Preis voll bezahlt werden.

Die Anpassung der monatlichen Abschläge und die Ausweisung der Entlastungen erfolgt dann analog zur Strompreisbremse (siehe Text oben).

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.vb-bordesholm.de/energiekrise.html

Ansprechpartner im Vertrieb der VBB: Christoph Schultz, Frank Kardel, Timo Büschel, Anja Reymann, Mareike Hahn

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