Kalter Winter, leere Gasspeicher
Im Januar 2026 war die Lage der Energieversorgung aufgrund anhaltend kalter Temperaturen zugespitzt. Die Füllstände der deutschen Gasspeicher lagen auf einem Tiefststand von rund 35 Prozent und damit gut 20% unter dem langjährigen Durchschnitt.
Sollte nicht mehr ausreichend Gas in den Speichern sein oder die Energieversorgung z.B. aufgrund von Anschlägen oder Cyberangriffen in Gefahr geraten, so tritt der Notfallplan Gas der Bunderegierung in Kraft. Dieser hat die folgenden drei Stufen:
Die erste Stufe ist die Frühwarnstufe. Diese Stufe ist unverändert seit März 2022 von der Bundesregierung aufgrund des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine ausgerufen. Die Frühwarnstufe bedeutet, dass regelmäßig ein Krisenstab beim Wirtschaftsministerium zusammentritt, der aus Behörden und den Energieversorgern besteht und ständig die Versorgungslage analysiert und bewertet. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. In dieser Stufe gibt es aber noch keine staatlichen Eingriffe.
Danach folgt die Alarmstufe. Diese Stufe war zuletzt aufgrund des russischen Angriffskrieges von Juni 2022 bis Juli 2025 ausgerufen. Sie tritt in Kraft, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Der Markt ist dann aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht-marktbasierte Maßnahmen, also staatliche Eingriffe erfolgen müssen.
Letzte Stufe ist die Notfallstufe: Sie tritt in Kraft, wenn eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt oder eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage eintritt. Dann müssen laut des Regelwerks staatliche Eingriffe erfolgen, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden sicherzustellen. In diese Notfallstufe könnten wir geraten, sollten z.B. die deutschen Gasspeicher aufgrund eines sehr kalten Winters und aufgrund von Zulieferungsstörungen im Gasbereich nicht mehr ausreichen, um den Gesamtbedarf an Erdgas in Deutschland zu decken.
Die Bundesnetzagentur wird dann, dem Wirtschaftsministerium zufolge, zum "Bundeslastverteiler". Sie regelt dann nach vorgegebenen Kriterien aus dem Notfallplan Gas die Verteilung der verbleibenden Gasmengen.
Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen besonders geschützt, dazu gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen (Fernwärme). In der Notfallstufe werden dann also zunächst die nicht geschützten Kunden (große industrielle Gasabnehmer) vom Gasnetz getrennt, um die Versorgung der besonders geschützten Kunden weiter sicherstellen zu können.
Im Gasnetz der Versorgungsbetriebe Bordesholm, welches insgesamt 17 Gemeinden umfasst, gibt es nur besonders geschützte Gaskunden, die im ersten Schritt also NICHT abgeschaltet werden müssten.
Sollte die Gasmangellage jedoch länger anhalten und die Gasversorgung droht, trotz Abschaltung der nicht geschützten Kunden, einzubrechen, dann wird der Gasnetzbetreiber von der Bundesnetzagentur dazu aufgefordert auch große, geschützte Kunden oder gar Haushalte vom Gasnetz zu trennen.
Ansprechpartner im Vertrieb der VBB: Christoph Schultz, Frank Kardel, Timo Büschel, Anja Reymann, Mareike Hartz