Informationen zur Strompreisbremse und Wärmepreisbremse
Der russische Angriff auf die Ukraine hat die Großhandelspreise für Energie in bis dato unbekannte Höhen steigen lassen. Diese Kostensteigerungen im Einkauf der Energie schlagen sich jetzt, im Jahr 2023, auch in den Preisen für Endkundinnen und Endkunden der Versorgungsbetriebe Bordesholm nieder.
Um die Belastung der Haushalte und der Industrie zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für das Jahr 2023 beschlossen. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.
Die Strompreisbremse:
Stromkundinnen und -kunden, die bisher weniger als 30.000 kWh im Jahr verbraucht haben, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs (Jahresverbrauch des Jahres 2021 oder durch den Netzbetreiber prognostizierter Verbrauch) zu einem Brutto-Arbeitspreis von 40 ct/kWh (Referenzpreis). Für Verbräuche oberhalb dieses sogenannten Entlastungskontingents gilt der vertraglich vereinbarte Tarifpreis. Stromkundinnen und -kunden mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 kWh im Jahr, erhalten hingegen 70 Prozent Ihres bisherigen Stromverbrauchs (Jahresverbrauch des Jahres 2021 oder durch den Netzbetreiber prognostizierter Verbrauch) zu einem Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen hier dann aber noch zusätzlich an.
Die Wärmepreisbremse:
Wärmehaushaltskundinnen und -kunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen, erhalten 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs (Entlastungskontingent), zu einem Brutto-Arbeitspreis von 9,5 ct/kWh (Referenzpreis). Für die Wärme, den Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Fernwärmepreis.
Diese Entlastungen sollen, trotz massiver Bedenken der Energieversorger und Softwareanbieter, bereits zum 01. März 2023 greifen und entsprechend umgesetzt werden. Auf Grund des Entwicklungsstandes der Abrechnungssoftware der Energieversorger werden wir die rückwirkende Entlastung für die Monate Januar – März 2023 sowie die Entlastung für den Monat April 2023 erst mit dem Abschlag für den Monat April 2023 verrechnen können. Ab Mai 2023 verringert sich Ihr monatlicher Abschlag dann jeweils um ein Zwölftel des jährlichen Entlastungsbetrages.
In einem Schreiben, das Sie im März von uns erhalten, wird Ihr persönliches Entlastungskontingent und die daraus resultierenden Abschlagszahlungen berechnet.
Zur Erinnerung: Ihre VBB bleiben im Jahr 2023 mit ALLEN Gastarifen für ALLE Kunden UNTER dem Gaspreisdeckel !
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.vb-bordesholm.de/energiekrise.html
Ansprechpartner im Vertrieb der VBB: Christoph Schultz, Frank Kardel, Timo Büschel, Anja Reymann, Mareike Hahn